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Geschäftsbericht 2014

Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden überwiegend linear und soweit steuerlich zulässig degressiv abgeschrieben. Dabei wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode überzugehen, wenn diese zu höheren Abschreibungen führt. Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 150 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 150 bis EUR 1.000 wurde steuerrechtlich ein Sammelposten gebildet. Handelsrechtlich wurde dieser Sammelposten aufgrund der untergeordneten Bedeutung übernommen. Der Sammelposten wird über die Dauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Ausgabebetrag haben wir in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag abzüglich erforderlicher Risikovorsorge angesetzt. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzin- sung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbil- dung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Dienen derivative Finanzinstrumente (Swap-, Termin-, Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand der Absicherung von Vermögensge- genständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, werden Bewertungsein- heiten gebildet, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wird die Einfrierungs- methode angewandt. Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Zinsrisiken sowie zum Ausgleich gegenläufiger Zinszahlungsströme werden Micro- Bewertungseinheiten gebildet. Die nachfolgende Tabelle weist für jede Art von Grundgeschäften das Volumen der in Bewertungseinheiten einbezogenen Grundge- schäfte aus: Angaben zu Bewertungseinheiten gemäß § 285 Nr. 23a HGB Grundgeschäfte Buchwerte/Volumina (in EUR) 1. Vermögensgegenstände 51.885.056 2. Schulden 0 3. schwebende Geschäfte 0 4. mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen 0 Summe 51.885.056 7

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