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Geschäftsbericht 2014

Bei Wertpapieren im Girosammeldepot wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Sämtliche Wertpapiere - auch die dem Anlagevermögen zugeordneten - wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip be- wertet. Darüber hinaus bestehen zur Sicherung gegen besondere Risiken im Wertpapiergeschäft Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, die bei den festverzinslichen Wertpapieren der Liquiditätsreserve abgesetzt wurden. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wer- den als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen bi- lanziert und bewertet. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden nicht geändert. Derivative Finanzinstrumente (Swap-, Termin-, Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand dienen ausschließlich als Sicherungsinstru- mente in Bewertungseinheiten oder als Steuerungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung. Soweit eine verlässliche Be- wertung aufgrund fehlender Marktpreise nicht möglich war, erfolgt die Bewertung mittels interner Bewertungsmodelle und -methoden mit aktuellen Marktparametern. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs (einschließlich derivativer Steuerungsinstrumente der Aktiv/Passiv-Steuerung) werden im Rah- men einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positi- ven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berech- nungen zum 31.12.2014 war keine Rückstellung zu bilden. Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wurde bis zu deren Schließung die gezahlte Prämie entsprechend dem Verfall der Teiloptionen über die Laufzeit verteilt, sofern diese der Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienten. Dazu wurde bei Fälligkeit der einzelnen Teil- optionen der auf diese entfallende Prämienanteil erfolgswirksam ausgebucht. Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden die im Zuge der Einbringung der DZ BANK-Aktien in die DZ Beteiligungs GmbH & Co. KG Baden-Württemberg erhaltenen Kommanditanteile nach Tauschgrundsätzen unter Fortfühung des Buch- werts aktiviert. Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungs- kosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt bei den Gebäuden grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren. Soweit steuerlich anerkannt, werden höhere Staffelsätze gemäß § 7 Abs. 5 EStG angewandt. Bei Mietereinbauten wird als Nutzungsdauer die Vertragszeit angesetzt, soweit diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. 6

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